Fahrtenbuch

Behörden haben durchaus das Recht anordnen zu lassen, dass eine Person ein Fahrtenbuch zu führen hat. In ein solches Buch muss bei jeder Fahrt eingetragen und vermerkt werden, welche Person das Fahrzeug von wo nach wo geführt hat.
Im Rahmen der Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung gewähren die Versicherer Rechtsschutz für Verfahren aufgrund der Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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