Fahrschule

Selbstverständlich benötigen auch Fahrschulen umfassenden Versicherungsschutz zur Ausübung ihrer Tätigkeit Leuten das Führen von motorisierten Fahrzeugen beizubringen. Bei dem Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz handelt es sich um eine speziell angepasste Form der Berufs-Rechtsschutzversicherung die sowohl für den Kfz-Handel als auch dem Kfz-Handwerk bestimmt ist, wobei eben auch Fahrschulen und Tankstellen dazu zählen. Während der beruflichen Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer sind neben Familienangehörigen auch Betriebsangehörige als auch Angestellte mitversichert. Als mitversichert gelten sämtliche dem Versicherten gehörenden Fahrzeuge und ihm überlassene Kundenfahrzeuge. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich Fahrzeuge, die mit roten Kennzeichen bewegt werden oder nicht zugelassen sind (wobei die Fahrzeuge nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein müssen).

Ob Fahrschulinhaber oder im Kfz-Gewerbe Tätiger – die passende Rechtsschutzversicherung ist ein Muss. Unser Tarifcheck hilft Ihnen perfekten Schutz zum kleinen Preis zu kombinieren.

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