Fahrlässigkeit

Der Begriff der Fahrlässigkeit beschreibt die innere Einstellung einer Person gegenüber der von ihm getätigten Handlung und seiner Außerachtlassung der notwendigen Sorgfalt.

Beispiel: Ist ein Dachdecker auf einem Hausdach beschäftigt und hält einen Dachziegel nicht fest genug in den Händen, sodass ihm dieser aus den Händen gleitet und beim Runterfallen ein Fußgänger verletzt wird, so ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen und hat fahrlässig gehandelt.

Die Versicherer gewähren im Allgemeinen bei allen fahrlässig begangenen Straftaten Straf-Rechtsschutz bzw. Verkehrs-Straf-Rechtsschutz. Lediglich bei vorsätzlichen Handlungen wird kein Rechtsschutz gewährt.

Niemand ist fehlerfrei, sodass jedem Fehler unterlaufen können die schnell als Fahrlässigkeit ausgelegt werden können – eine Rechtsschutzversicherung hilft sowohl bei möglichen finanziellen, als auch rechtlichen Fragen … versäumen Sie nicht noch heute den Tarifvergleich zu machen.

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