Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet dem Versicherer auch für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr Rechtsschutz, sodass er auch als Fahrgast sämtlicher nicht versicherter Fahrzeuge und öffentlicher Verkehrsmittel geschützt ist. Mit dem Einsteigen in ein solches Verkehrsmittel nimmt der Versicherte die Rolle des Fahrgastes ein und genießt Rechtsschutz, mit dem Verlassen des Gefährts dieser.
Man muss nicht immer aktiver Führer eines Fahrzeuges sein um auf Rechtsschutz angewiesen zu sein, machen Sie noch heute den Tarifcheck und sichern Sie sich für den Fall der Fälle mit der passenden Rechtsschutzversicherung ab.