Fahrerlaubnis

Eine Fahrerlaubnis ist eine Genehmigung, die den Besitzer zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sowie dem Führen von Luft- und Wasserfahrzeugen berechtigt. Die Art und Weise der Fahrzeuge die geführt werden dürfen ergeben sich aus dem Führerschein (amtliche Bescheinigung).

Bei dem neuen Erwerb eines Führerscheins wird dem Besitzer eine Probefrist von zwei Jahren auferlegt, welche sich um weitere zwei Jahre verlängern kann, wenn innerhalb der Probezeit ein Verstoß begangen wird. Innerhalb der Probezeit kann die Verwaltungsbehörde bei Verstößen aus drei unterschiedlichen Maßnahmen, die der Verkehrserziehung des Fahrers dienen sollen, wählen.

Die Versicherer gewähren für die nachfolgend genannten drei Maßnahmen Rechtsschutz:

  • Teilnahme an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbaukurs
  • Eine Wiederholung der Fahreignungsprüfung
  • Entzug des Führerscheins

Zu beachten ist, dass ausländische Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland nur befristet gültig sind, auch wenn teilweise im Internet und in den Medien suggeriert wird, dass man bei Verlust des deutschen Führerscheins den Umweg einer ausländischen Fahrerlaubnis gehen könnte.

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