Gewährt ein Versicherer einer Person als Fahrer von motorbetriebenen Fahrzeugen Rechtsschutz, so erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das Lenken und den dazugehörigen üblichen Tätigkeiten, die beim Führen eines Fahrzeugs vonnöten sind. Üblicherweise beginnt der Rechtsschutz mit der körperlichen Verbindung einer Person zu einem Fahrzeug und endet mit der Beendigung dieser Verbindung. Von daher sind Schäden, die beispielsweise bei dem Ein-und Aussteigen, Be- und Entladen auf oder neben dem Fahrzeug, sowie Reparaturen am liegen gebliebenen Fahrzeug entstehen, über die Rechtsschutz mitversichert. Beachten Sie hierzu, dass der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges berechtigt sein muss.
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