Die Fahrer-Rechtsschutz gewährt dem Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Fahrer und Führer von Fahrzeugen die nicht auf ihn zugelassen sind, als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger Rechtsschutz.
Der Rechtschutz beinhaltet:
- Verkehrs-Schadenersatz bei persönlichen Ansprüchen des Versicherungsnehmers
- Schutz vor gesundheitlichen und Bekleidungsschäden sowie Verdienstausfall, wobei kein Anspruch bei Beschädigungen von Fahrzeugen besteht
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen
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