Bei dem Kauf eines Fahrzeuges handelt es sich um einen Eigentumserwerb und beschreibt die Aushändigung und Übergabe eines Fahrzeuges an den Erwerber. Diesem Erwerb liegt in der Regel ein Kaufvertrag und somit eine Rechtsgeschäft zugrunde, welches zeitlich unabhängig vom Erwerb abgeschlossen und vereinbart wurde. Ein Fahrzeugerwerb ist hinsichtlich der Versicherung sowohl für die Regelung von Folgefahrzeugen, als auch für die Vorsorgeversicherung des Fahrer-Rechtsschutzes wichtig.
Erwerb eines Fahrzeuges
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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