Erstbeitrag

Dieser Begriff beschreibt den Rechnungsbetrag im ersten Versicherungsjahr nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bzw. die erste fällige Beitragsrate bei der Vereinbarung einer Rente. Wird der fällige Betrag nicht fristgerecht beglichen, so besteht die Gefahr, dass der Versicherer den Versicherungsschutz vorrübergehend aufhebt und erst dann wieder aktiviert und gewährt, wenn die Zahlung eintrifft und somit kein Zahlungsrückstand mehr vorliegt.

Die genauen Details hinsichtlich der Fälligkeiten, Fristen und Zahlungsmethoden und Intervalle werden in der Police festgehalten.

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