Im Vorfeld eines Straf- und Bußgeldverfahrens wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies dient der Feststellung, ob behördlich gegen einen Betroffenen vorzugehen ist. Das Ermittlungsverfahren wird üblicherweise durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeleitet und auch geführt.
Ermittlungsverfahren
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