Die Erfüllungsleistung beschreibt die Hauptleistung die von den Vertragsparteien zu erbringen ist. Dies ist beispielwiese bei einem Kaufvertrag die Lieferung der Ware durch den Verkäufer und die Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts, Arbeits-Rechtsschutzes sowie im Wohnungs- und Grundstücksrechts wird Rechtsschutz gewährt, wenn es um die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen geht.
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