Sämtliche Rechtsvorschriften hinsichtlich der Erbfolge sowie des Übergangs von Vermögenswerten Verstorbener auf die Erbengemeinschaft sind im Erbrecht geregelt. Die Versicherungen bieten für das Erbrecht lediglich eine Beratungs-Rechtsschutz im Rahmen der Privat-Rechtsschutz an. Gegenstand der Beratung sind Bestimmungen auf Annahmen und Ausschlagungen von Erbschaften, Fragen rund um das Testament, das Vermächtnis, dem Erbschein und des Pflichtteils. Vom Erbrecht ausgenommen ist das Erbschaftssteuerrecht, dafür bedarf es einer Steuer-Rechtsschutz-Versicherung.
Guter Rat muss nicht teuer sein, mit Hilfe unseres Online Tarifchecks ist der Weg zur passenden Rechtsschutzversicherung ein Kinderspiel … probieren Sie es noch heute aus – es lohnt sich.