Erweist sich ein Kraftfahrer als ungeeignet ein Kraftfahrzeug ordnungsgemäß zu führen und verstößt somit umfangreich gegen geltende Verkehrsvorschriften, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Der Fahrerlaubnisentzug kann wie folgt erfolgen:
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Wenn das Strafgericht eine Bestrafung wegen eines Verstoßes gegen die gelten Straßenverkehrsordnung vorsieht. Der Führerschein wird dann bist zum endgültigen Urteil vorläufig durch das Gericht entzogen, wobei dieser meist zuvor von der Polizei beschlagnahmt wurde und diese Handlung lediglich bestätigt wird. Im Rahmen der Verkehrs-Straf-Rechtsschutz wird Rechtsschutz gewährt
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Wenn die Verwaltungsbehörde mehrere Verstöße gegen die gültigen Straßenverkehrsvorschriften feststellt kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Im Rahmen der Verwaltungs-Rechtsschutz wird Rechtsschutz gewährt
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Nimmt ein Ersterwerber nicht fristgerecht an einer Nachschulung teil bzw. erscheint nicht zur Wiederholdung seiner Fahrprüfung bzw. besteht diese zweimal nicht, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und er genießt keinen Rechtsschutz
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Leidet eine Person an körperlichen, geistigen oder charakterlichen Schwächen (z.B. Nachtblindheit, Epilepsie, Rauschgiftsucht), so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Im Rahmen der Verwaltungs-Rechtsschutz wird Rechtsschutz gewährt
Wird die Fahrerlaubnis aufgrund eines geistigen, charakterlichen oder körperlichen Mangels entzogen, so bedarf es i.d.R. eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, für dessen Kosten die Rechtsschutz nur dann aufkommt, wenn das Gutachten von der Verwaltungsbehörde herangezogen wurde. Veranlasst der Versicherungsnehmer das medizinisch-psychologische Gutachten selbst, so hat er die Kosten dafür zu tragen.
Ist der Fahrerlaubnisentzug ungerechtfertigt, so besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer, sodass er eine Entschädigung wegen Verdienstausfalles oder erhöhten Fahrtaufwendungen geltend machen kann.
Der Entzug einer Fahrerlaubnis kann in vielen Fällen ganze Existenzen gefährden, eine Rechtsschutzversicherung ist in solchen Fällen Gold wert. Machen Sie noch heute den Tarifcheck und beugen vor – man weiß nie ob man nicht selbst einmal in eine der o.g. Situationen gerät.