Als leistungsbezogenes Entgelt bezeichnet man jede Vergütung zum Ausgleich verrichteter Arbeit. Das bedeutet, dass Zahlungen von Bafög, Unterhaltszuschüssen, Berufsausbildungsbeihilfe, Wehrsold, Entschädigungszahlungen für Zeitsoldaten mit einer Verpflichtung von weniger als 2 Jahren nicht als leistungsbezogenes Entgelt gelten.
Wenn volljährige und unverheiratete Kinder ein leistungsbezogenes Entgelt auf Basis einer dauerhaft ausgeübten Tätigkeit beziehen (also kein Job für kurze Zeit), sind sie nicht über die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung mitversichert.