Einstellung des Verfahrens

Ein Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren kann ohne Urteil abgeschlossen und somit eingestellt werden, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ist dies der Fall, so trägt die Staatskasse die entstandenen Kosten für das gesamte Verfahren ebenso wie die Kosten für den Rechtsanwalt. Jedoch hat das Gericht einen gewissen Ermessenspielraum diese Kostenentscheidung abzuändern und dem Betroffenen die entstandenen Kosten aufzuerlegen. Tritt dieser Fall ein, tritt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Strafverfahrens ein, sofern die Kosten auch ohne eine Einstellung des Verfahrens getragen worden wären (kein Vorsatz). Der Rechtsschutz gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer die Übernahme der Verfahrenskosten ggf. unter den Einschluss der Nebenklage übernimmt um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Ein gerichtliches Verfahren kann schnell sehr teuer werden, eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen das Risiko finanzieller Belastungen stark einzugrenzen. Unser Online Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach einer Versicherung mit dem optimalen Preis-Leistungsverhältnis.

 

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering