Einheitsvertrag

Jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einer einheitlichen Fälligkeit der Prämienzahlung und eine Vertragsablauf gilt als Einheitsvertrag. Dies hat zur Folge, dass der Vertrag lediglich gemeinsam von dem Versicherer und dem Versicherungsunternehmen gekündigt werden kann. Es besteht die Möglichkeit mehrere Einheitsverträge in einem Antrag und somit in einer Police zu bündeln. Sollte der Wunsch bestehen zusätzliche Risiken wie z.B. zusätzliche Fahrzeuge in einem Einheitsvertrag aufzunehmen, so kann dies nur zu den bereits bestehenden Bedingungen des Vertrages geschehen. Dies bedeutet, dass sowohl die Fälligkeit, als auch der Vertragsablauf aus dem zugrunde liegenden Vertrag übernommen werden.

Spezielle Vereinbarungen und Wünsche sollten im Dialog mit der Versicherung geklärt werden.

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