Sämtliche Personen die nicht Partner des Rechtschutz-Vertrages und somit weder Versicherungsnehmer noch Versicherer sind, werden juristisch als Dritte Personen bezeichnet. Auch mitversicherte Personen werden als Dritte Person bezeichnet.
Dritte Personen
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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