Doppelversicherung

Als Doppelversicherung bezeichnet man den Abschluss mehrerer Rechtschutz-Verträge für dasselbe Risiko eines Versicherungsnehmers bei meist verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Beantragt der Versicherte eine Doppelversicherung, so wird der jüngere Vertrag aufgehoben, da der zuerst abgeschlossene Rechtsschutz-Vertrag den Vorrang gegenüber der jüngeren Versicherung hat. Kommt es im Falle einer Doppelversicherung zu einem Rechtsschutzfall, so erhält der Versicherte auch nur einmal die Versicherungsleistung, auch wenn er mehrere Verträge bezahlt hat. Die geleisteten Zahlungen in dem Rechtsschutzfall werden in einem solchen Fall anteilig unter den Versicherern übernommen.

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