Disziplinarrecht

Dieses im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes geregelte Sonderrecht hat strafrechtsähnlichen Charakter und richtet sich gegen Richter, Bundeswehrangehörige, Notare, Beamte u.a., wenn ihnen vorgeworfen wird eins Dienstvergehen begangen zu haben. Ein schuldhaftes Verletzen typischer Pflichten, welches im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit mit Beamtenstatus steht, wird als Dienstvergehen bezeichnet.

Straffolgen bei Verurteilung können Verweise, Gehaltskürzungen, Versetzung bzw. Entfernung aus dem Dienst und Geldbußen sein. Im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) gelten solche Disziplinarmaßnahmen nicht bei Studenten und Schülern als solche in diesem Sinne, sondern als Instrument zur Erhaltung des geordneten Ausbildungsablaufs.

Rechtsschutz wird im Rahmen der Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz gewährt, aber nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.

Kommt es zur Anwendung eines Disziplinar- bzw. Dienststrafverfahrens, so ist ein Strafverfahren wegen dieser Handlung zusätzlich möglich. Das Versicherungsunternehmen trägt in solche einem Fall die Kosten beider Verfahren, wobei vorsätzlich begangene Taten vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind.

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