Direktanspruch

Der Direktanspruch beschreibt die Möglichkeit einer Person beispielsweise Schadenersatzansprüche auf Grund eines Verkehrsunfalles direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen und einzuklagen und nicht nur gegen den Schädiger.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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