Der Direktanspruch beschreibt die Möglichkeit einer Person beispielsweise Schadenersatzansprüche auf Grund eines Verkehrsunfalles direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen und einzuklagen und nicht nur gegen den Schädiger.
Direktanspruch
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.