Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis regelt die einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmern als Beamte, Angestellte und Arbeitern des öffentlichen Dienstes. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis kommt dem des zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses gleich, sodass die Berufs-Rechtschutz vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt ist und den Arbeitnehmer bei sämtlichen Auseinandersetzungen schützt, bei dem die Verwaltungsbehörden und –gerichte zuständig sind.
Der Schutz erstreckt sich auf u.a. folgende dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche:Gehaltsrückstufungen bei Beamten
- Versagung von Trennungsentschädigungen
- Versagung von Beihilfe im Fall einer Krankheit
- Entlassung
- Fehlerhafter Berechnung des Ruhegeldes
- Falsche Berechnung von Dienstjahren
- Im Falle von Dienstunfällen
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