Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis regelt die einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmern als Beamte, Angestellte und Arbeitern des öffentlichen Dienstes. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis kommt dem des zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses gleich, sodass die Berufs-Rechtschutz vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt ist und den Arbeitnehmer bei sämtlichen Auseinandersetzungen schützt, bei dem die Verwaltungsbehörden und –gerichte zuständig sind.

Der Schutz erstreckt sich auf u.a. folgende dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche:Gehaltsrückstufungen bei Beamten

  • Versagung von Trennungsentschädigungen
  • Versagung von Beihilfe im Fall einer Krankheit
  • Entlassung
  • Fehlerhafter Berechnung des Ruhegeldes
  • Falsche Berechnung von Dienstjahren
  • Im Falle von Dienstunfällen

Beugen Sie rechtlich vor und schließen noch heute eine Rechtsschutzversicherung ab und schützen Sie sich vor möglichen finanziellen Schäden, die schnell sehr teuer werden. Unser Tarifvergleich hilft Ihnen kostenlos bei der Suche nach dem passenden Anbieter für Ihre Ansprüche.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering