Im Rahmen der Arbeits-Rechtsschutzversicherung greift das Dienst- und Versorgungsrecht bei Auseinandersetzungen hinsichtlich dienst oder versorgungsrechtlicher Ansprüche. In der Regel ist dies bei Beamten und Angestellten des öffentlich Rechts der Fall. Näheres dazu wird in dem bestehenden Dienstverhältnis öffentlich-rechtlich beschäftigter Personen geregelt.
Sie sind Beamter bzw. im öffentlich-rechtlichen Bereich tätig und haben keine Rechtsschutzversicherung? Verlieren Sie keine Zeit und informieren sich am besten noch heute kostenlos auf unserem Portal und machen den Tarifvergleich.