Deckungsklage

Der Versicherungsnehmer kann eine Deckungsklage gegen den Versicherer vor Gericht. Dazu muss er lediglich seinen Versicherungsanspruch geltend machen. Im Falle einer Klage gegen eine andere Versicherung gewährt die eigene Versicherung Vertrags- und Sachenrechts Rechtsschutz.

Machen Sie noch heute den Tarifcheck und schützen Sie sich.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering