Die Daten-Rechtsschutzversicherung bezieht sich auf Personen, die berufsbedingt Personendaten verarbeiten müssen. Somit bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Personen, die von der Datenverarbeitung betroffen sind und rechtlichen Schutz suchen, sodass sie sich gegen die Erteilung von Auskünften und der Nutzung Ihrer Daten wehren können und eine Löschung erwirken können.
Bestandteile der Daten-Rechtsschutzversicherung sind:
- Abwehr von gerichtlicher Geltendmachung von Betroffenen nach dem Bundesdatenschutz-Gesetz hinsichtlich der Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten
- Rechtsanspruch im Falle eines Verfahrens der mit einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutz-Gesetz steht
Wenn Sie beruflich mit sensiblen Personendaten zu tun haben, führt kaum ein Weg an solch einem Versicherungsschutz vorbei – machen Sie noch heute den Tarifvergleich und schützen Sie sich für den Ernstfall.