Sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in dem Bußgeldkatalog niedergeschrieben. Sämtliche Tatbestände welche im Falle eines Verstoßes mit einem Bußgeld geahndet werden, sind mit der genauen Höhe und möglichen Punkte in Flensburg aufgelistet. Aufgrund seiner einheitlichen Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet ist der Bußgeldkatalog verbindlich für die Gerichte. Bei Bußgeldern über 40 € erfolgt die Vergabe und Eintragung von den o.g. Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Werden 18 Punkte erreicht, so wird ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Bußgeldkatalog
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