Beschäftigte

Sowohl Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auszubildende als auch Familienangehörige, die im Unternehmen des Versicherten tätig sind, gelten als Beschäftigte. Versicherungstechnisch spielt es hierbei keine Rolle wie lange sie beschäftigt sind und ob sie entlohnt werden oder nicht.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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