Der Träger für die gesetzliche Unfallversicherung einzelner Berufszweige sind die Berufsgenossenschaften. Kommt es zu Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft, so fallen diese in den Bereich des Sozialgerichts-Rechtsschutzes.
Berufsgenossenschaft
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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