Sowohl für Selbständige, Firmen als auch Angestellte besteht ein Rechtsschutz für den beruflichen Bereich.
Die Leistungsarten für selbständig Tätige sind:
- Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Allgemeine Schadenersatz-Rechtschutz
- Allgemeiner Straf-Rechtschutz
- Arbeits-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
Nicht-Selbständige genießen im Rahmen der Berufs-Rechtschutz obendrein noch Schutz in Rechtsfällen im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts und des Steuerrechts.
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