Als Gewerbetreibender oder Freiberufler empfiehlt sich eine Berufs-Rechtsschutzversicherung die im Falle von Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich Schutz bietet. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz sich lediglich auf die im Versicherungsantrag festgeschriebenen Bereiche erstreckt und sich auf die Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung bezieht. Sämtliche im Unternehmen beschäftigte Personen sind mitversichert.
Die Versicherer schützen die Versicherten auf allen Gebieten, die in Zusammenhang mit der beruflichen Ausübung der Tätigkeit stehen, sodass man auch auf Dienstfahrten inkl. Fahrten nach Hause bzw. zur Arbeit geschützt ist. Dies gilt sowohl als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch als Mitfahrer in einem anderen Fahrzeug. Um jedoch Interessen als Eigentümer, Fahrer oder Halter geltend machen zu können bedarf es einer separaten Verkehrs-Rechtschutzversicherung.
Folgende Leistungsarten sind in dem Versicherungsumfang enthalten:
- Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Sozialgerichts – Rechtsschutz
Ausgeschlossen sind folgende Leistungsarten:
- Verkehrs-Rechtschutz
- Privat-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Dienen zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge als Arbeitsmaschinen, ist deren Benutzung ebenso wie die Nutzung nicht zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge mitversichert.
Sie haben noch keine Rechtsschutzversicherung? Dann wird es höchste Zeit für einen Tarifcheck.