Beratungshilfe

Bei der Beratungshilfe handelt es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf außergerichtlichem Wege. Sie ist ein Teil des ehemals besser bekannten Armenrechtes, welches heute besser als Prozesskostenhilfe bekannt ist.

Bewilligt das Amtsgericht auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person die o.g. Beratungshilfe, so ist diese berechtigt sich einen Rechtsanwalt für die Beratung und Vertretung seiner Interessen auszusuchen. Der Beauftragende muss lediglich eine regelmäßige Eigenleistung in Höhe von 10 Euro leisten. Hat der Versicherte die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, so entfällt das Recht auf Beratungshilfe ebenso, als wenn es sich um eine mutwillige Beratung zu handeln scheint.

Ausgenommen von der Beratungshilfe sind Fragen rund um das Arbeits-, Steuer und Sozialrecht.

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