Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Gegenstand der Beratungs-Rechtsschutz ist die Erteilung von anwaltlichen und notariellen Auskünften und Ratschlägen auf den Gebieten des Familienrechts (Auseinandersetzungen in Unterhaltsfragen und des Sorgerechts während der Phase des Getrenntlebens u.a.) sowie dem Erbrecht, wo es in der Regel um Anfechtungen von Testamenten, Fragen rund um Erbschaften, Einforderung von Pflichterbteilen etc. geht.

Kurzum – es geht um die beiden Rechtsgebiete für die gewöhnlich kein umfassender Rechtsschutz gewährt wird.

Dabei handelt es sich um die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar auf folgenden Gebieten

Als Versicherungsnehmer eines Beratungs-Rechtschutzes hat der Versicherte die freie Rechtsanwalts- bzw. Notarwahl, sofern dieser rechtmäßig in Deutschland zugelassen ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Anspruch auf eine Versicherungsleistung erlischt, wenn die Leistung die o.g. (Erteilung von Auskünften und Ratschlägen) übersteigt und es notwendig ist ein Schreiben zu verfassen oder ein Gespräch mit einer Gegenpartei zu führen. Der Beratungs-Rechtschutz gehört zu der Privat-Rechtsschutzversicherung.

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