In der Versicherungsbranche ist es ist es durchaus üblich, dass Versicherungsgesellschaften einen Teil der gezahlten Versicherungsprämie am Ende eines Jahres zurückzahlen, wenn sie keinerlei Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies ist jedoch in der Rechtsschutzversicherung nicht der Fall, da die zu zahlenden Beiträge in der Regel durchschnittlich sehr gering ausfallen und die Verwaltungskosten der Versicherer sehr viel höher ausfallen.
Würden die Versicherer einen solchen Service auch für die Rechtsschutz-Versicherung anbieten wollen, müsste die Kosten für den Verbraucher stark angehoben werden.