Treten erhebliche Änderungen hinsichtlich der Leistungen, die der Versicherer erbringen muss, weil sich beispielsweise bestimmte Aufwände erhöhen, welche auf Inflationen, steigenden Rechtsanwalt- und Gerichtskosten etc. zurückzuführen sind, so bietet die Beitragsanpassungsklausel Ihnen die Möglichkeit dies zu tun.
Ein unabhängiger Treuhänder prüft seit 1981 jährlich zum 1. Juli ob und wenn in welcher Höhe, eine Erhöhung oder Verminderung der Versicherungsbeiträge gerechtfertigt ist.
Zu beachten ist, dass eine Beitragserhöhung den aktuell geltenden Tarifbeitrag auf keinen Fall übersteigen darf und dass dem Versicherungsnehmer bei jeder außerordentlichen Prämienanpassung nach oben ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Sie haben noch keine Rechtsschutzversicherung bzw. Ihr Beitrag wurde kürzlich erhöht? Dann ist es höchste Zeit für einen Online Tarifvergleich – wir finden den günstigsten Anbieter für Sie.