Beitrag = Prämie

Als Beitrag bzw. Prämie bezeichnet man den in der Versicherungspolice festgehaltenen Beitrag, den der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft zu entrichten hat. Üblicherweise wird der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung inkl. sämtlicher Nebenkosten und Steuern jährlich fällig, wobei auch individuelle Absprachen möglich sind. Bei den kürzeren Intervallen (halb- bzw. vierteljährlich oder monatlich) berechnen die Versicherer in der Regel Ratenzuschläge.

Unter bestimmten Umständen (z.B. Wagniswegfall oder Kündigung) kann es sein, dass nur eine anteilige Versicherungsprämie zu zahlen ist. Diese wird dann individuell berechnet.
Unser Online Tarifvergleich hilft Ihnen die passende Versicherung zum fairen Preis zu ermitteln.

Unser Online Tarifvergleich hilft Ihnen die passende Versicherung zum fairen Preis zu ermitteln.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering