Behörde

Behörden werden von den Versicherungsgesellschaften ermäßigte Sondertarife eingeräumt. Im Einzelnen gilt das für:

  • Gebietskörperschaften wie beispielsweise Ländern, Kreisen und Gemeinden, Körperschaften wie z.B. Handwerkerinnungen, Industrie- und Handelskammer, Fernseh- und Rundfunkanstalten, Universitäten und anderen Anstalten als auch Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Kirchliche und andere mildtätige Einrichtungen
  • Des Weiteren für juristische Personen des Privatrechts, sofern sie
    • Primär Aufgaben ausüben, welche ansonsten in öffentlichen Händen liegen
    • (privatisierte Kommunalbetriebe und Krankenhäuser) und
    • Mit über 50 % Grundkapital sie beteiligt sind oder
    • Beispielsweise Behindertenwerkstätten die zu über 50 % ihrer Haushaltsmittel aus Zuwendungen des öffentlichen Haushalts erhalten

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