Beginn des Rechtsschutzes

Damit ist das Inkrafttreten der Rechtsschutzversicherung gemeint. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Regel in dem Versicherungsantrag niedergeschrieben. Meist ist es das Datum, an dem die Beitragsberechnung wirksam wird bzw. die Wartezeit abläuft.

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