Die nachfolgenden Punkte sind Gründe für die Beendigung eines Rechtsschutz-Vertrages:
- Gemeinsame Vereinbarung zwischen den Versicherungsparteien
- Auslauf eines Versicherungsvertrags mit einer Laufzeit von unter einem Jahr
- Wegfall eines Wagnisses
- Inkrafttreten einer Doppelversicherung (Ehepartner mit je einer Rechtsschutzversicherung lassen sich z.B. zu einer Familienversicherung bündeln)
- Fristgerechte Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft bzw. dem Versicherungsnehmer
- Wenn der Versicherte es verpasst den Erstbeitrag fristgerecht zu entrichten
- Falsche Angaben bei Antragsstellung seitens des Versicherten, die das Risiko verfälschen
Achtung: Kommt es zu einem Rechtsschutz-Fall der noch während des Versicherungsvertrages geschehen ist, der Vertrag mittlerweile aber beendet wurde, so muss der Versicherer die Kosten bis zu drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnis übernehmen.
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