Unter gewissen Voraussetzungen können die ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) angepasst werden, was insbesondere dann begrüßt wird, wenn es zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausfällt.
Eine Anpassung erfolgt in der Regel dann, wenn…
…sich ein Gesetz ändert, auf dem die ARB aufbauen und basieren
…eine höchstrichterliche Rechtsprechung bzw. der Verwaltungspraxis der obersten Bundesbehörden Auswirkungen auf den Rechtsschutzvertag haben
…ein Anlass besteht, der Zweifel an der Auslegung der ARB gibt bzw. einzelne Vorschriften unwirksam werden
Steht eine solche Änderung an, so ist die Versicherung verpflichtet den Versicherten darüber zu unterrichten und ihm eine Möglichkeit des Widerspruchs einräumen. Da dem Versicherungsnehmer Änderungen stets wirtschaftlich als auch rechtliche zumutbar sein müssen, muss eine Berücksichtigung seine Ursprungsabsicht und die der Versicherung stattfinden.
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