Beamter

Folgenden Beamten werden in der Rechtschutzversicherung vergünstigte Sondertarife angeboten:

  • Richter, Beamten sowie Angestellten und Mitarbeitern überstaatlicher und zwischenstaatlicher Einrichtungen und Behörden, wobei hierbei vorausgesetzt wird, dass sie mehr als 50% ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit dafür aufwenden und eine Entlohnung erhalten
  • Berufs- und Zeitsoldaten und Angehörige des Bundesgrenzschutzes – ausgenommen sind hierbei Wehrdienstleistende
  • Pensionäre und Rentner, welche vor Ihrem Ruhestand das Recht hatten solche Sondertarife zu beanspruchen, danach aber nicht mehr in einem anderen Beruf tätig waren
  • Nicht berufstätige Witwen mit Versorgungsberechtigung die mit einem Angehörigen der drei zuvor genannten Gruppen verheiratet waren

Sie gehören einer der genannten Berufsgruppen an und haben noch keine Rechtsschutzversicherung? Dann ist es höchste Zeit Gebrauch von den Ihnen eingeräumten Vergünstigungen zu machen – unser Tarifvergleich hilft Ihnen dabei.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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