Baugesetzbuch

Bei dem Baugesetzbuch handelt es sich um das Bundesgesetz, in dem die Regelungen des Baurechts für die Stadtbereiche geregelt sind. Im Speziellen werden dort die Aufstellungen und Durchführungen von Plänen zur Flächennutzung und Bebauung und die damit verbundenen Verfahrensfragen behandelt. Des Weiteren werden dort das gesetzlich festgelegte Vorkaufsrecht der Gemeinden sowie die kommunale Regelung des Flächenbedarfs der Gemeinden geregelt. Ein heikles Thema ist auch die Prüfung der Voraussetzungen die notwendig sind um ggf. Enteignungen durchzuführen und die anfallenden Entschädigungen zu berechnen.

Nach § 3, Abs. 3, d besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz bei juristischen Auseinandersetzungen in den o.g. Fällen.

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