Auslandsschaden

Bedarf es der Vertretung rechtlicher Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so liegt im Sinne der Rechtsschutzversicherung ein Auslandsschaden vor. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ausnahmslos deutsche Parteien beteiligt sind. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Länder, kann sich ein solcher Auslandsschaden in die Länge ziehen und ist somit kaum mit einem Schaden innerhalb Deutschlands zu vergleichen.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass die Kosten für Gerichte und Anwälte auch bei vollständiger Durchsetzung der Rechtsansprüche selten in voller Höhe von der Gegenseite getragen werden, sodass man auch im Falle eines Erfolges vor Gericht mit Kosten zu rechnen hat.

Auch im Ausland kann es zu Rechtsstreitereien kommen, insbesondere im Ausland kann guter Rat sehr teuer sein – machen Sie den Online Tarifcheck noch heute und sorgen Sie vor.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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