Aufhebung des Versicherungsvertrages (Beendigung des Rechtschutz –Vertrages)

(Beendigung des Rechtschutz –Vertrages)

Die nachfolgende Auflistung beschreibt mögliche Gründe für die Aufhebung eines bestehenden Versicherungsvertrages:

  • Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer
  • Auslaufen eines Vertrages, wobei sich dies auf Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr beschränkt
  • Bei Wegfall eines Wagnisses
  • Eintreten der Doppelversicherungsregelung
  • Durch fristgerechte und ordentliche Kündigung einer der Vertragspartner
  • Wenn die Versicherungsprämie nicht fristgerecht entrichtet wird
  • Durch falsche Angaben bei Antragsstellung, welche das Risiko falsch einstufen ließen

Eine äußerst interessante Regelung ist, dass Rechtschutzfälle auch noch bis zu drei Jahre Ablauf eines Versicherungsvertrages geltend gemacht werden können, sofern der Rechtsschutzfall während der bestehenden Vertragslaufzeit eingetreten ist.

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