Das Arbeitsverhältnis beschreibt und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und beinhaltet die vereinbarten Modalitäten. Zu beachten ist, dass ein Arbeitsverhältnis weit über einen Arbeitsvertrag hinausgeht und somit auch Themen wie gewährte Arbeitgeber-Darlehen, Dienstwagennutzungen etc. beschreiben kann.
Ein weiteres Thema des Arbeitsverhältnisses sind mögliche Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in seiner Rolle als Mitglied des Betriebsrates, sofern sein Arbeitsverhältnis Gegenstand ist.
Der von der Versicherung gewährte Rechtsschutz bezieht sich in der Regel auf das behördliche Vorverfahren, vorausgesetzt sie sind für das Anstreben eines Arbeitsgerichtsverfahrens notwendig.
Vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind selbständige Verträge über beispielsweise Mietverträge über Dienst- und Werkswohnungen, da diese einer speziellen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bedürfen.
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