Bei Rechtsstreitigkeiten die aus Arbeitsverhältnissen resultieren und für die das Arbeitsgericht zuständig ist, spricht man von einem Arbeitsgericht-Prozess. Dieses gerichtliche Verfahren dient der Lösungsfindung bei Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Parteien.
Liegt der Streitwert über 600 Euro und ist eine der Parteien nicht mit der gerichtlichen Entscheidung einverstanden, so hat sie die Möglichkeit Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen und in nächster Instanz in Revision beim Bundesarbeitsgericht zu gehen.
Erwähnt sei an dieser Stelle, dass jede Partei in der 1. Instanz die Kosten für seinen juristischen Beistand selbst zu tragen hat und es dabei keine Rolle spielt wie das Verfahren ausgeht und somit als Gewinner oder Verlierer dasteht.
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