Arbeitnehmer

Sämtliche Personen die sich auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem Arbeitgeber verpflichten nach dessen Weisungen eine Arbeit zu verrichten gelten als Arbeitnehmer. Dies gilt für Arbeiter, leitende Angestellte, Auszubildende, Praktikanten und auch Volontäre. Des Weiteren zählen auch arbeitnehmerähnliche Personen zu dem genannten Kreis, auch wenn sie selbständig in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber stehen, was beispielsweise bei Heimarbeit der Fall ist.

Arbeitnehmer sind alle Personen, die auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages für den Arbeitgeber und nach dessen Weisungen zur Arbeit verpflichtet sind (insbesondere auch leitende Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten). Dazu gehören auch sog. arbeitnehmerähnliche Personen, die trotz Selbstständigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber stehen (z.B. Heimarbeiter).

Der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) zur Folge sind Beamte Arbeitnehmern ebenbürtig und somit gleichgestellt.

Unterschätzen Sie nicht die Kosten, die bei einem Rechtsstreit mit einem Arbeitgeber entstehen können, machen Sie den Online Tarifcheck und finden Sie die passende Rechtsschutzversicherung um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering