Ebenso wie gesetzliche Vorschriften sind die ARB unter Rücksichtnahme auf ihren Sinn und Zweck hinsichtlich des Verständnisses des Otto-Normal-Versicherungsnehmers zu deuten und auszulegen. Kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen und Deutungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten, sodass auch gewöhnliche Korrespondenzen zu keinem Ergebnis führen, so müssen die Gerichte hinzugezogen werden um eine Lösung zu erzielen.
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