Sämtliche von Motorfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge wie z.B. Wohnwagen, Autos, Lkw, Auflieger etc. können über die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versichert werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den Spezifikationen.
Jedoch sind sich auf oder im Anhänger befindliche Gegenstände von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Nicht zulassungspflichtige Anhänger, Container, Arbeitsmaschinen sowie landwirtschaftliche Geräte und andere ähnliche Anhänger gelten im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) nicht als Anhänger und sind somit über die Verkehrs-Rechtschutz bzw. Berufs-Rechtsschutz abgesichert.
Unser Tarifcheck bringt Licht in das Versicherungsdunkel. Lassen Sie sich nicht von der Menge und der Masse des Versicherungschinesisch blenden – wir stehen Ihnen helfend zur Seite.