Altenteiler

Wer hauptsächlich von Geld und / oder Deputaten bzw. Naturalleistungen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben lebt, dessen Eigentümer er mal war und dessen Wohnsitz sich auf dem Betriebsgelände befindet, wird als Altenteiler bezeichnet. Eines der Hauptmerkmale für die Altenteiler-Eigenschaft ist das Beziehen des gesetzlichen Altersgeldes über die GAL (Altershilfe für Landwirte). Dabei muss der Altenteiler weder mit dem aktuellen, noch mit dem ehemaligen Inhaber des Betriebes verwandt oder verschwägert sein.

Über den § 27 sind der Altenteiler, der Lebenspartner und die Kinder mitversichert, müssen dabei lediglich namentlich im Versicherungsschein festgehalten werden.

Um Ansprüche gegenüber dem Altenteils- bzw. Leibgedingsvertrages geltend zu machen muss der Altenteiler eine Rechtsschutzversicherung abschließen, da ihm als Mitversicherter nach § 3, Abs. 4 kein Rechtsschutz gegenüber dem VN zusteht. Über den Privat-Rechtsschutz genießt er auch Schutz hinsichtlich der Wohnraumüberlassung, welche nicht als eigenständiger Mietvertrag, sondern als Teil des Altenteilsvertrages zu betrachten und anzusehen ist.

Sollten Sie zu der Gruppe der Altenteiler gehören, führt kaum ein Weg an der passenden Rechtsschutzversicherung vorbei. Unser Online Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach dem Anbieter mit dem idealen Preis-Leistungsverhältnis.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering