Bei dem Adhäsionsverfahren handelt es sich um ein gesetzlich erlaubtes Verfahren, welches es ermöglicht im Rahmen eines laufenden Strafprozesses Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten zu erheben und geltend zu machen, obwohl dafür für gewöhnlich das Zivilgericht zuständig ist.
Jedoch wird das Adhäsionsverfahren eher selten in Deutschland angewendet, da die Gefahr die Bestrafung und die Schadenersatzpflicht zu vermischen sehr groß ist. Im Ausland hingegen wird dieses Verfahren häufig angewendet.