Ablehnung des Rechtsschutzes

Nicht immer steht die Rechtschutzversicherung für die anfallenden Kosten im Rahmen eines Rechtsstreits ein. In den folgenden Fällen kann der Rechtsschutz seitens des Versicherers abgelehnt werden:

  1. Wenn es sich nicht um einen Rechtsschutzfall handelt

In den folgenden Beispielen handelt es sich nicht um einen Rechtschutzfall:

  • Ein selbstständig Tätiger hat eine Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen, gerät in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner angestellten Haushälterin und möchte eine gerichtliche Abhandlung über seine Versicherung abrechnen lassen

  • Eine Kfz-Werkstatt verursacht einen Schaden an einem Kundenfahrzeug und will die Durchsetzung des entstandenen Schadens über seine Rechtsschutzversicherung geltend machen

  1. Es liegt ein vorvertraglicher Rechtschutzfall vor

  • Erhält ein Versicherungsnehmer 4 Wochen nach Abschluss des Versicherungsvertrages einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, lag diese aber noch länger zurück, so besteht kein Versicherungsschutz, da zum Zeitpunkt des Verursachens kein Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien vorlag

  1. Vorliegen eines Risikoausschlusses

  • Liegt ein Verstoß gegen das Halte- oder Parkverbot vor, liegt ebenso wie bei Patentstreitigkeiten kein Fall für den Rechtsschutz vor

  1. Verletzung der Obliegenheitspflicht durch den Versicherten

  • Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich versäumt seinen Anwalt oder die Rechtschutzversicherung über wichtige und relevante Umstände und Fakten in einem Rechtsschutzfall in Kenntnis zu setzen

  1. Zahlungsverzug der Versicherungsbeiträge

  • Versäumt der Versicherungsnehmer es auch nach Aufforderung die Beitragszahlung vorzunehmen, so verliert er seinen Rechtschutz

  1. Mangelnde Erfolgsaussicht

  • Wenn nach § 18, Abs. 1 b keine Erfolgsaussicht in einem Fall vorliegt bzw. der Kostenaufwand in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg nach § 18, Abs.1 a steht, dann besteht kein Rechtsschutz. Dem Versicherungsnehmer steht in solchen Fällen das Recht zu, einen Schiedsgutachter zu verlangen, der sein Rechtschutzbegehren prüft

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